Familienbuch
Allgemeine Informationen
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1.1.2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. An die Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Heiratsstandesamt fortgeführt.
Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.
Was sollte ich noch wissen?
Das Familienbuch gibt es seit 1.1.2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.
Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).
Welche Urkunden können Sie hier erhalten?
Urkunden aus Geburten-, Heirats- und Sterbebüchern, wenn der Personenstandsfall seit dem 01.09.1927 beurkundet wurde. Für Personenstandsfälle, die vor dem 01.09.1927 in Schenefeld eingetreten sind, erhalten Sie Auskünfte und Urkunden über das Standesamt Hamburg-Altona (StandesamtHamburg-Altona@altona.hamburg.de)
Wie erhalten Sie Ihre Urkunden?
Urkunden können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder per e-mail anfordern.
Wenn Sie
- persönlich kommen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- die Urkunde schriftlich beantragen, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre aktuelle Anschrift und Ihr Geburts- bzw. Eheschließungsdatum an. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben einen Verrechnungsscheck in Höhe der Gebühr bei.
Wer kann Urkunden aus den Personenstandsbüchern erhalten?
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse (berechtigtes Interesse reicht nicht aus!) nachweisen können. Ein rechtliches Interesse hat nur derjenige, dessen Rechtsbereich davon berührt wird, dass eine Person einen bestimmten Namen oder Personenstand hat oder nicht hat oder dass ein sonstiger in das Personenstandsbuch einzutragender Umstand vorliegt oder nicht vorliegt. Hierbei kann es sich z.B. um Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide handeln.
Rechtsgrundlagen
§ 77 Personenstandsgesetz (PStG)
Kosten
Die Ausstellung einer beglaubigen Abschrift aus dem als Heirateintrag fortgeführten Familienbuch kostet 10,00 Euro; für die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 5,00 Euro.
Ansprechpartner
StandesamtNebengebäude Holstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Karin Bormann
Nebengebäude Holstenplatz 7, Zimmer 2
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 141
(040) 830 37 - 177
Frau Olga Klemens
Raum 327
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 162
(040) 830 37 - 177