Erziehung-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Allgemeine Informationen
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Für Schenefelder Bürger ist die Außenstelle Wedel zuständig:
Tinsdaler Weg 38
22880 Wedel
Tel.: 04103 / 91 23 43-0
Zusätzlich:
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Beratungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASG):
Rechtsgrundlagen
§§ 16 bis 18 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst SozialesKurt-Wagner-Straße 11
25337 Elmshorn
