Einzugsermächtigung
Allgemeine Informationen
Für die von Ihnen zu entrichtenden, regelmäßigen Abgaben können Sie der Stadt Schenefeld eine Einzugsermächtigung erteilen. Alle gewünschten Abgaben werden dann automatisch zur Fälligkeit von Ihrem Girokonto eingezogen. Bei jedem Abruf wird der Zahlungsgrund zu Ihrer Kontrolle auf dem Kontoauszug ausgedruckt. Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Bitte denken Sie daran, im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung bereits bestehende Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut zu widerrufen.
Ansprechpartner
StadtkasseHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Herr Oliver Heins
Zi. 8
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37-130
(040) 830 37-177
Herr Ralf Hünecke
Zi. 8
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37-129
(040) 830 37-177