Bauleitplanung / Bebauungsplan
Allgemeine Informationen
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Flächennutzungsplan
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellte ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Bebauungsplan
Link für das Geo-Portal des Kreises Pinneberg:
http://www.geoportal.kreis-pinneberg.de/
Rechtsgrundlagen
- §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Ansprechpartner
Fachdienst Planen und UmweltHolstenplatz 3-5
22869 Schenefeld

Herr Ulf Dallmann
Zi. 201
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld (040) 830 37-172
(040) 830 37-177
Frau Gundula Hagen-Gudella
Zi. 204
Holstenplatz 3 - 5
22869 Schenefeld (040) 830 37 - 170
(040) 830 37 - 177