Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Meldebescheinigungen
Haushalts-, Lebens-, Aufenthalts- und Meldebescheinigungen:
Lebens- und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister mit Angaben zu Ihrer Person und der aktuellen Anschrift. Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse oder Unterhaltsvorschusskasse, Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke, Meldebescheinigungen für Personen, die nur im Besitz eines Reisepasses/ ausländischen Passes sind und ihre aktuelle Meldeanschrift nachweisen müssen etc.) oder für private Zwecke ausgestellt.
Ausländische Bürger müssen bei Passangelegenheiten eine erweiterte Meldebescheinigung ihrem zuständigen Konsulat vorlegen. Die Anträge müssen persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Sie können auch eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke können Sie jedoch nur persönlich beantragen.
Inhalt der Bescheinigungen
Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Haushaltsbescheinigung - enthält zusätzlich zur Meldebescheinigung Angaben zu Familienangehörigen (Ehepartner und/oder minderjährige Kinder) die mit dem Antragsteller gemeinsam in einem Haushalt gemeldet sind
Erweiterte Meldebescheinigung - auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden: gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie Familienstand und Religionszugehörigkeit
Lebensbescheinigung - das Bürgerbüro bestätigt, dass die persönlich erschienene Person im Melderegister geführt ist und lebt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Lebensbescheinigung
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen Und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutscher Apotheker- und Ärztebank eG
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Meldebescheinigung, Haushaltsbescheinigung und erweiterte Meldebescheinigung:
- Personalausweis/Pass, ggf. schriftliche Vollmacht, Bevollmächtigter muss sich ausweisen
- Lebensbescheinigung: Personalausweis/Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden
Kosten
Ausnahme:
Haushaltsbescheinigungen für Familienkasse/Unterhaltsvorschusskasse und Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke sind kostenfrei.
In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Donika Gashi
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Hatice Kök
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177