Wohnung Anmelden
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung in Schenefeld bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzugstag im Bürgerbüro der Stadt Schenefeld anzumelden. Wird diese Meldefrist versäumt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden kann.
Bei Zuzügen aus fast allen Bundesländern wird der so genannte vorausgefüllte Meldeschein verwandt. Sie müssen den Meldeschein nicht mehr selbst ausfüllen, sondern nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in den Meldeschein übertragen. Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, gegebenenfalls berichtigen und den ausgedruckten Meldeschein unterschreiben.
Ansonsten muss ein Meldeschein von Ihnen ausgefüllt werden.
Alternativ erfolgt die Direkteingabe Ihrer Angaben in das automatisierte Verfahren durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Meldebehörde. Viele Meldebehörden stellen den notwendigen Meldeschein als Download im Internet zur Verfügung.
Über Ihre Meldung erhalten Sie eine Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Seit dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Wohnungsgeberbestätigung
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Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis und zur
Änderung der Wohnungsangaben) beziehungsweise Nationalpass
mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
-
ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen bei Umzug eines
minderjährigen Kindes (Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015
vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine
gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige
Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten
zum anderen wechselt.)
-
ggf. vom Kreis Pinneberg ausgestellte Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) zur Adressänderung
Eine Änderung der Anschrift kann im Bürgerbüro nur vorgenommen werden, wenn noch kein Aufkleber mit einer neuen Anschrift und Siegel angebracht wurde. Sollte Ihr Kfz-Schein bereits eine Änderung enthalten, so wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Elmshorn.
Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
-
Heiratsurkunde,
-
bei Kindern: Geburtsurkunde.
Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
-
Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung,
-
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.
Die Anmeldung müssen Sie bitte persönlich - oder durch einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten - mit allen notwendigen Unterlagen (ein ausgefüllter Meldeschein, eine unterschriebene Vollmacht, Ausweise und Wohnungsgeberbestätigung) im Bürgerbüro vornehmen.
Rechtsgrundlagen
Informationen über das Meldewesen
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Melina Tech
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wohnungsgeberbestätigung