Wohnung Abmelden
Allgemeine Informationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, wohnungslos werden oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Die Mitwirkung des Wohnunggebers ist bei der Abmeldung nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).
- Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so ist dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) - Link hinterlegen : https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
- § 21 (4) Bundesmeldegesetz (BMG) - Link hinterlegen : https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
- § 23 (7) Bundesmeldegesetz (BMG) - Link hinterlegen : https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
Notwendige Unterlagen
- Eine Abmeldung in das Ausland kann auch elektronisch nach § 23 Absatz 7 BMG mitgeteilt werden: Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung auch durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 erfolgen.
- Zudem wird die neue Adresse im Ausland benötigt.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist schriftlich oder persönlich bei der Hauptwohnsitzgemeinde vorzunehmen. (Schicken Sie Ihre schriftliche, formlose Mitteilung bitte per Post, per Fax oder per E-Mail (bitte das Auszugsdatum nicht vergessen) einschließlich einer gut leserlichen Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an Ihre Hauptwohnsitzgemeinde.)
Fristen
Eine Abmeldung ins Ausland ist innerhalb einer Woche vor Auszug möglich.
Was sollte ich noch wissen
Vergessen Sie nicht Ihr Fahrzeug um-/abzumelden bzw. Ihren Fahrzeugschein/Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 umschreiben zu lassen. Denken Sie auch daran Strom, Wasser und Heizung rechtzeitig zu kündigen, da die Zähler abgelesen werden müssen.
Ihre Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Ihr Telefonanbieter und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln warten ebenfalls auf Ihre neue Anschrift.
Ggf. sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG stellen und Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten benachrichtigen.
Kosten
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHolstenplatz 7
22869 Schenefeld

Frau Bettina Quaas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Frau Jana Radloff
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 8 30 37-139
(040) 8 30 37-177
Herr Marco Schnittker
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Nali Aktas
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177
Frau Melina Tech
Zi. 1
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld (040) 830 37-139
(040) 830 37-177